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Teil von Kursgestaltung bewerten: Kriterien für Lernziele, Methoden und Material
Kursbeschreibung prüfen: Lernziel, Inhalt und Methode trennen
Kursbeschreibung prüfen: Lernziel, Inhalt und Methode trennen. Anleitung mit Beispieltabelle, Prüffragen und Schrittfolge für Personalentwickler.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Trennen Sie Lernziel, Inhalt und Methode in drei Spalten, sonst verschwimmen Absicht und Stoff.
- Markieren Sie jede Aussage einzeln; ein Absatz kann mehrere Kategorien enthalten.
- Ordnen Sie Methoden dem Lernziel zu, nicht dem Thema.
- Notieren Sie fehlende Angaben als offenen Punkt und ergänzen Sie nichts.
Warum Lernziel und Inhalt getrennt notiert werden
Ein Lernziel beschreibt, was Teilnehmende nach dem Kurs können sollen. Ein Inhalt benennt den Stoff, der dafür behandelt wird. Beide Angaben stehen oft in einem Satz, meinen aber Verschiedenes.
Das BMAS ordnet berufliche Weiterbildung in den Kontext lebenslangen Lernens ein; für die Prüfung zählt, was der Anbieter nachweisbar zusagt. Berufliche Weiterbildung des BMAS
Wer beides in eine Zeile schreibt, kann später nicht prüfen, ob der Stoff zum Ziel passt. Zwei Spalten genügen: Ziel links, Inhalt rechts, je Abschnitt neu. Die Trennung ist kein Selbstzweck. Sie macht sichtbar, ob der Anbieter den Stoff auf ein Ergebnis ausrichtet oder nur Themen auflistet.
Ziele und Inhalte aus den Unterlagen ziehen
Arbeiten Sie die Beschreibung satzweise durch. Formulierungen wie "Sie können nach dem Kurs" gehören in die Zielspalte. Aufzählungen von Themen, Software oder Kapiteln gehören in die Inhaltsspalte. Angaben wie "praxisnah" bleiben offen, bis ein messbares Ziel daneben steht.
Gehen Sie in vier Schritten vor:
- Lesen Sie die Kursbeschreibung Satz für Satz und markieren Sie jede einzelne Aussage.
- Ordnen Sie die Aussage als Lernziel, Inhalt, Methode oder offenen Punkt ein. Enthält ein Satz mehrere Aussagen, trennen Sie diese.
- Tragen Sie Lernziel, Inhalt und Methode in getrennte Spalten ein; ordnen Sie jede Methode dem passenden Lernziel zu.
- Halten Sie fehlende Angaben als offene Punkte fest und formulieren Sie daraus Fragen an den Anbieter.
Vier Schritte der Kursbeschreibungs-Prüfung
- 1. Beschreibung vollständig lesen, ohne zu markieren
- 2. Aussagen zu Können, Stoff, Arbeitsform unterstreichen
- 3. Aussagen in Spalten Lernziel, Inhalt, Methode übertragen
- 4. Nicht zuordenbare Angaben als offene Punkte sammeln
Beispiel für eine Lesefund-Liste an einem hypothetischen Ausschnitt:
| Aussage in der Beschreibung | Markierung | Eintrag |
|---|---|---|
| "Sie können Angebote sicher kalkulieren" | Lernziel | Können benannt, Maßstab fehlt |
| "Deckungsbeitrag, Fixkosten" | Inhalt | Stoff benannt, Umfang offen |
| "Wir arbeiten in Kleingruppen" | Methode | Arbeitsform, Zielbezug fehlt |
| "Abschluss: Zertifikat" | Offener Punkt | Geltungsbereich und Stelle ungeklärt |
Die Zeile "Abschluss" bleibt bewusst offen. Fragen Sie vor Beginn nach den rechtlichen Grundlagen, dem Geltungsbereich in Regionen und Bundesländern sowie der zuständigen Stelle. Das Berufsbildungsgesetz regelt die berufliche Bildung und die Zuständigkeiten.
Methoden, Medien und Abschluss einordnen
Methoden ordnen Sie dem Ziel zu, nicht dem Thema. Typische Formen sind selbstgesteuertes Lernen, Projektarbeit, Vorträge, Rollenspiele und Planspiele, Praktika und Exkursionen sowie E-Learning und Blended Learning.
Steht in der Beschreibung nur "interaktiv", bleibt das eine Methode ohne Zuordnung. Notieren Sie, welches Ziel sie tragen soll. Fernlehrgänge verlangen oft einen Internetzugang und Basiskompetenzen am PC; das gehört als Voraussetzung in die Liste, nicht in die Inhaltsspalte. Blended Learning kombiniert Präsenz und Onlinephasen; klären Sie, welcher Anteil online stattfindet.
Bei zulassungspflichtigen Fernlehrgängen gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG); die Zulassung erteilt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nach § 12 FernUSG. Fragen Sie den Anbieter nach der Zulassungsnummer und gleichen Sie Kursname und Anbieter mit der ZFU-Lehrgangssuche für zugelassene Fernlehrgänge ab. Eine ZFU-Zulassung belegt nicht automatisch, dass der Abschluss staatlich anerkannt ist.
Den Abschluss erfassen Sie mit seinem tatsächlichen Geltungsbereich. Trägereigene Bescheinigung, kammerbezogene Prüfung und bundesweit geregelter Abschluss sind drei verschiedene Dinge. Die DIHK-Bildungs-gGmbH bündelt Bildungsangebote der IHKs; bei kammerbezogenen Abschlüssen prüfen Sie die zuständige Stelle gesondert.
Bitten Sie beim Abschluss um die genaue Rechtsgrundlage und die zuständige Stelle. Bei geregelten Fortbildungsabschlüssen ist die maßgebliche Grundlage die konkrete Fortbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO); für kammerbezogene Prüfungen ist die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle relevant. Lassen Sie sich den Titel der Ordnung und den einschlägigen Paragraphen nennen; der pauschale Hinweis „nach BBiG“ reicht zur Prüfung nicht aus.
Ein allgemeines bundesweites Register für alle Anbieterzertifikate gibt es nicht. Fragen Sie bei einer trägereigenen Bescheinigung beim Aussteller nach und bei einem kammerbezogenen Abschluss bei der zuständigen Kammer oder Prüfungsstelle. Prüfen Sie dabei, ob die Stelle den Abschluss tatsächlich ausgestellt oder die Prüfung durchgeführt hat.
Prüffragen für die drei Kategorien
Diese fünf Fragen stellen Sie an jede Aussage:
- LernzielWelches Können ist nach dem Kurs messbar?
- InhaltWelcher Stoff ist für dieses Können erforderlich?
- MethodeWelche Arbeitsform trägt genau dieses Ziel?
- AbschlussWelche Stelle prüft und welchen Geltungsbereich hat das Zertifikat?
- VoraussetzungenWelche Vorkenntnisse und Materialien sind nötig?
Nicht beantwortete Leitfragen als offene Punkte festhalten
Vergeben Sie nur die vier Markierungen Lernziel, Inhalt, Methode und offener Punkt. Ergänzen Sie nichts aus dem Gedächtnis oder aus einer anderen Kursbeschreibung. Aus allen offenen Punkten entsteht eine kurze Fragenliste für den Anbieter. Dokumentieren Sie Datum und Fundstelle, damit eine spätere Nachfrage nachvollziehbar bleibt.
Drei Beispiele: Welche zuständige Stelle prüft? Welche Vorkenntnisse werden erwartet? Welche Materialien sind selbst zu beschaffen?
Die Liste ist Ihr Ergebnis, nicht die Bewertung des Anbieters. Sie zeigt nur, welche Angaben in den vorliegenden Unterlagen fehlen. Ob das Angebot zu Ihnen passt, entscheiden Sie danach.
Häufige Fragen
Reicht eine Markierung für den ganzen Absatz?
Nein. Vergeben Sie die Markierung je Aussage, damit Ziel und Stoff sichtbar getrennt bleiben.
Wie viele offene Punkte sind normal?
Dazu gibt es keine belegte Zahl. Entscheidend ist, dass jeder Punkt als Frage an den Anbieter weitergeht.
Darf ich fehlende Angaben selbst ergänzen?
Nein. Fehlende Angaben bleiben offen. Sonst prüfen Sie später Ihre eigene Annahme statt der Beschreibung.
Muss jede Methode einem Lernziel zugeordnet werden?
Ja, sonst bleibt unklar, welchen Zweck die Arbeitsform im Kurs erfüllt. Ist kein Ziel erkennbar, notieren Sie einen offenen Punkt.



